AWOTOURS Katalog 2022

- 59 - IHR REISESCHUTZ Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsvertrag endet automatisch. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Ergänzende Bedingungen für die Covid-19 Protect Plus Versicherung Optionale Ergänzung zu Reise-Rücktrittskosten- Versicherungen der Union Reiseversicherung AG Voraussetzung des Ergänzungsschutzes ist das Bestehen einer Einmal- oder Jahresversicherung* der Union Reiseversicherung AG. * Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen der URV über Kreditkarten oder Kontenmodelle zählen als Jahresversicherung der URV, es gelten ergänzend die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den aktuell gültigen Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen der Union Reiseversicherung AG. Soweit im Folgenden nicht anders vereinbart, gelten sämtliche dort aufgeführten Regelungen; insbesondere die besonderen Bestimmungen zu den versicherten Ereignissen und Risikopersonen bleiben unberührt. Allgemeine Bestimmungen 1. Für welche Reisen besteht Versicherungsschutz? Es handelt sich um eine Versicherung für eine Reise. Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen mit einer geplanten Reisedauer von maximal 56 Tagen. 2. Bis wann müssen Sie den Ergänzungstarif COVID-19 Protect plus abgeschlossen haben? 2.1 Der Ergänzungstarif COVID-19 Protect plus ist taggleich mit einer Einmal- oder Jahresversicherung der URV abzuschließen. Die Kombination dieser Tarife kann nur vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt abgeschlossen werden. Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss der Versicherungen nur am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich. 2.2 Bei einer bereits vor Reisebuchung abgeschlossenen Jahresversicherung* der URV können Sie den Ergänzungstarif bis spätestens 30 Tage vor Reise-Antritt hinzubuchen. Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss des Ergänzungstarifs nur am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich. * Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen der URV über Kreditkarten oder Kontenmodelle zählen als Jahresversicherung der URV, es gelten ergänzend die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-RücktrittskostenVersicherungen. A. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten können? 1.1 Wenn Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten bzw. das gebuchte Objekt nicht nutzen können, erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. 1.2 Anstatt die Reise zu stornieren, können Sie diese auch umbuchen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die anfallenden Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. 2. Was ist bei einem verspäteten Reise-Antritt versichert? 2.1 Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses verspätet antreten, erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten versicherten Hinreise. 2.2 Insgesamt erstatten wir die Mehrkosten der Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. 3. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig beenden oder verspätet zurückreisen (Rückreise-Schutz)? 3.1 Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die hierdurch entstandenen Umbuchungskosten des jeweiligen Rückreisetransportmittels. Die Kosten einer Neubuchung werden nur erstattet, wenn eine Umbuchung nachweislich nicht möglich ist. 3.2 Versichert sind die Kosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise. 3.3 Rückerstattungen aus der etwaigen Stornierung des ursprünglich gebuchten Transportmittels werden auf eine etwaige Neubuchung angerechnet. 4. Welche Ereignisse sind versichert? 4.1 Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn Sie oder eine Risikoperson nach Abschluss des Versicherungsvertrages an COVID-19 erkranken und hierdurch die planmäßige Durchführung der Reise nicht möglich oder zumutbar ist. 4.2 Ein versichertes Ereignis liegt weiterhin vor, wenn bei Ihnen oder einer mitreisenden Risikoperson nach Abschluss des Versicherungsvertrags der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQ0MTg=