AWOTOURS Katalog 2022

- 55 - ALLES AUF EINEN BLICK Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach folgender Ziff. 6.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Ziff. 6.1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für die AWO führt. Soweit für die AWO dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag erhoben werden. 6.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Ziff. 6.1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 6.3 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig möglich und damit wirksam. Sollte sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, können wir unseren Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind außerdem dazu berechtigt, Ihnen wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anzubieten. Mit ausdrücklicher Annahme oder nach fruchtlosem Verstreichen der vorgenannten Frist gilt das Angebot als angenommen. Wenn Sie stattdessen den Rücktritt wählen, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück. Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt. 6.4 Wir behalten uns außerdem vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Wir werden den Kunden hierüber vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten. 6.5 Können wir Ihnen aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand die Reise nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, sind wir dazu berechtigt, Sie vor Reisebeginn dazu aufzufordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Vertragsänderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind außerdem dazu berechtigt, Ihnen wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anzubieten. Mit ausdrücklicher Annahme oder nach fruchtlosem Verstreichen der vorgenannten Frist gilt das Angebot als angenommen. Wenn Sie stattdessen den Rücktritt wählen, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück. Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt. 7. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer 7.1 Unbeschadet des Rechts zum kostenfreien Rücktritt in den voranstehend beschriebenen Fällen (Preiserhöhung über 8% oder erhebliche Änderungen eines anderen Bestandteils der Reiseleistung) sowie in Fällen, in denen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651 h Abs. 3 BGB), ist der Rücktritt des Kunden vor Reiseantritt zwar jederzeit möglich, jedoch mit einem Entschädigungsanspruch verbunden. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gelten unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen des § 651 h Abs. 2 BGB folgende Entschädigungspauschalen als vereinbart: Bei Flugreisen: Zugang der Rücktrittserklärung Entschädigungspauschale bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 % vom Reisepreis 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % vom Reisepreis am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % vom Reisepreis Bei Busreisen: bis 91. Tag vor Reisebeginn 40,00 € Bearbeitungsgebühr 90. bis 40. Tag vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 % vom Reisepreis ab 14. Tag vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Darüber hinaus bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der mit der Pauschale berechneten Höhe entstanden ist. 7.2 Der Kunde hat unbeschadet des Voranstehenden das Recht, uns innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Wenn der Dritte in den Vertrag eintritt, haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, wobei wir eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern dürfen, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Über die Höhe der uns durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten haben wir dem Reisenden Nachweis zu erteilen.

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